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Allgemeines zum Wechsel von PKV zu GKV

Der Wunsch, von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, beschäftigt viele Menschen. Steigende Beiträge in der PKV, finanzielle Veränderungen oder der Wunsch nach Familienversicherung sind häufige Gründe für diesen Schritt. Doch der Weg zurück in die GKV ist komplex und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In diesem Ratgeber erklären unsere Experten, welche Möglichkeiten es für einen Wechsel gibt, wie Sie dabei rechtssicher vorgehen und wie wir Ihnen bei dem Wechsel helfen können.

Welche Vorteile kann Ihnen die private Krankenversicherung bieten?

Nicht jeder hat die Möglichkeit, die Vorteile einer privaten Krankenversicherung zu nutzen. Die zwei deutschen Versicherungssysteme – die gesetzlichen Krankenversicherungen und die privaten Krankenversicherungen – haben allein bei der Aufnahme schon unterschiedliche Kriterien. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen kann sich jeder versichern. Viele Menschen sind das schon automatisch, da sie unter einer vorgeschriebenen Einkommensgrenze liegen.

Die privaten Krankenversicherungen hingegen nehmen nur Mitglieder auf, die sich über dieser Einkommensgrenze befinden. Die Attraktivität bzw. die Vorteile liegen dann bei geringen Beiträgen, wenn die neuen Mitglieder in jungen Jahren eintreten. Zusätzliche Vorteile ergeben sich durch Zusatzleistungen für Privatversicherte, z.B. Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalten, schnellere Termine bei Fachärzten oder sogar Zugang zu Ärzten, die ihre Leistungen nur Privatversicherten zur Verfügung stellen. Somit hat die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung eine gewisse Exklusivität und gibt dem Versicherten das Gefühl, eine besondere Leistung zu erhalten.

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Wir sind sehr stolz, dass unsere nachhaltige und erfolgreiche Arbeit mit unseren Kunden beim Business Award Berlin 2022 ausgezeichnet wurde.

Worin liegen jedoch die Nachteile bei einer privaten Krankenversicherung?

Der häufigste Grund, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden, liegt in jungen Jahren im Preis-Leistungs-Verhältnis. Dieses Verhältnis ändert sich aber zum Unmut vieler Versicherter im Laufe des Lebens drastisch. Die geringen Beiträge für junge Versicherungsnehmer weichen den stark steigenden Beiträgen im Alter, da hier die Gesundheitsrisiken höher sind und auch die Kosten pro Mitglied für die privaten Krankenversicherer steigen.

Vor dem Eintritt in die Rente oder auch danach haben viele Menschen kein regelmäßiges Einkommen mehr oder haben eine geringe Rente bei steigenden Lebenskosten. Wenn man die Systeme in Bezug auf die Familie in einen Vergleich stellt, kommt die private Krankenversicherung auch nicht gut weg. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung seine Kinder bis zu einem gewissen Alter und eigenem Einkommen kostenfrei mitversichern kann, der sieht sich bei der privaten Krankenversicherung allein gelassen. Die PKV verlangt eine separate Versicherung jeden Mitglieds und bittet junge Eltern pro Kind zur Kasse.

Können Sie in die gesetzliche Krankenkasse zurück?

Der Gesetzgeber hat reagiert und die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erschwert bzw. unmöglich gemacht. Versicherte, die einen großen Teil ihres Lebens keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben, sollen im Alter auch nicht den vollumfänglichen Versicherungsschutz genießen können. Während die private Krankenversicherung die Beiträge nach dem Risiko (das mit zunehmendem Alter ansteigt) bemisst, werden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Höhe des Einkommens bemessen.

Alle, die eine Rückkehr bzw. einen erstmaligen Zugang in die gesetzliche Krankenversicherung in Erwägung ziehen, sollten dies vor Vollendung des 55. Lebensjahres tun. Wurde das 55. Lebensjahr bereits vollendet, ergeben sich dank des EU-Rechts weitere Möglichkeiten. Bei einer Rückkehr nach Deutschland aus einem EU-Mitgliedsstaat können besondere Regelungen den Zugang zur GKV erleichtern. Versuchen Sie nicht, irgendwelche Tricks anzuwenden, um in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Das kann sonst zu einem eventuellen nachträglichen Ausschluss führen, der dann hohe finanzielle Aufwendungen zur Folge haben kann. Die Rückkehr in die GKV ist daher für viele privat Versicherte ein komplexes Unterfangen, das sorgfältiger Planung bedarf.

Darum sollten Sie den Wechsel mit der clearing solutions GmbH vollziehen?

Es ist heutzutage durchaus möglich, wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Krankenkassen und Vertreter der privaten Krankenversicherungen verschweigen Ihnen oftmals diese Chance. Dieser Wechsel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erreichen, bei denen wir gerne behilflich sind und Ihnen den Weg dorthin ebnen.

Durch unsere kostenfreie Prüfung können unsere Experten einschätzen wie hoch Ihre Erfolgschancen liegen. Bei Problemen stehen Ihnen unsere Fachleute zur Seite und lösen diese auf dem Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Wir sind die Experten in diesem Bereich. Lassen Sie sich von uns beraten! Wir prüfen Ihren Fall – 100% kostenlos und unverbindlich – und ermitteln Ihre Chancen auf einen Wechsel in die Gesetzliche.

Das sagen unsere Kunden

Gesetzliche Grundlagen

Die Möglichkeit eines Wechsels von der PKV zurück in die GKV wird primär durch das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Besonders relevant sind dabei:

  • Die Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro Euro jährlich)
  • Die 55-Jahre-Regelung nach § 6 SGB V
  • Die 9/10-Regelung für Rentner
  • Europarechtliche Bestimmungen für bestimmte Konstellationen

Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für jeden Wechsel und müssen sorgfältig beachtet werden.

Die Versicherungspflichtgrenze – ein wichtiger Faktor

Eine zentrale Rolle bei der Rückkehr von der privaten in die GKV spielt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, die bestimmt, ab welchem Einkommen die Versicherungspflicht in der GKV einsetzt. Liegt Ihr Gehalt darüber, können Sie wählen, ob Sie freiwillig gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst und liegt 2024 bei einem Jahreseinkommen von 69.300 Euro. Bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze spielen auch Faktoren wie eine bestehende Entgeltumwandlung eine wichtige Rolle für die Bewertung Ihrer individuellen Situation.

Wie wirkt sich die 55-Jahre-Regelung aus?

Besonders relevant für den Wechsel zurück in die GKV ist außerdem die sogenannte 55-Jahre-Regel nach § 6 SGB V. Sie besagt, dass der Wechsel von der PKV in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nur möglich ist, wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die einen späteren Wechsel ermöglichen, etwa für Arbeitnehmer oder Selbstständige mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Auch EU-Recht und Sonderregelungen für Rentner können den Weg zurück in die GKV ebnen.

Die 9/10-Regelung im Detail 

Für Rentner ist im Hinblick auf den Wechsel zurück in die GKV vor allem die 9/10-Regelung interessant. Demnach müssen Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Nur dann ist ein Wechsel als Rentner möglich. Ob Sie diese Voraussetzung erfüllen, hängt von mehreren Faktoren ab: der Dauer Ihrer Erwerbstätigkeit, Pflichtversicherungszeiten, freiwilligen gesetzlichen Versicherungszeiten und dem Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns. 

So wirkt sich das EU-Recht aus 

Das Europarecht bietet gesetzlich Versicherten, die zuletzt unter das deutsche System der Krankenversicherung gefallen sind, einige Gestaltungsmöglichkeiten beim Wiedereintritt in die GKV. Wenn Sie beispielsweise in einem anderen EU-Staat leben und arbeiten und dort gesetzlich versichert sind, kann dies den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland erleichtern. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinen Urteilen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und zu Wanderarbeitnehmern neue Möglichkeiten geschaffen, die Sie für Ihre Situation nutzen können. Eine individuelle Prüfung lohnt sich!

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Der Wechsel als Angestellter

Angestellter wechselt von PKV zu GKV
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Folgende Vorteile ergeben sich als Angestellter bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung:

  • große Beitragsersparnis im Alter (bis zu 70%)
  • finanzielle Sicherheit in Krisen (z.B. Kündigung, Kurzarbeit)
  • Kinder und Ehepartner können familienversichert werden
  • keine krankheitsbedingten Leistungsausschlüsse
  • das geringere Leistungsspektrum der GKV ist einfach durch private Zusatzversicherungen zu kompensieren

Der Wechsel als Rentner

Erfolgreich als Rentner in GKV gewechselt
© Rawpixel.com

Folgende Vorteile ergeben sich als Rentner bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung:

  • große Beitragsersparnis (bis zu 70%)
  • finanzielle Sicherheit
  • Ehepartner können familienversichert werden
  • das geringere Leistungsspektrum der GKV ist einfach durch private Zusatzversicherungen zu kompensieren

Der Wechsel als Selbstständiger

Als Selbstständiger erfolgreich von PKV in GKV gewechselt
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Folgende Vorteile ergeben sich als Selbstständiger bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung:

  • hohe Beitragsersparnis im Alter (bis zu 70%).
  • finanzielle Sicherheit bei Auftragsausfall, Beginn der Rente, oder Krisen wie Corona
  • das geringere Leistungsspektrum der GKV ist einfach durch private Zusatzversicherungen zu kompensieren

So einfach funktioniert der Wechsel mit uns

  1. Formular ausfüllen
    Füllen Sie einfach das Formular im oberen Bereich der Seite aus.
  2. Wir prüfen Ihren Fall
    Wir kontaktieren Sie und prüfen kostenlos Ihre Optionen auf einen erfolgreichen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.
  3. Erfolgreich wechseln
    Wenn Sie sich entscheiden zu wechseln, unterstützen wir Sie dabei.

Mehrfach ausgezeichneter Dienstleister

Für die Beratung beim Versicherungswechsel von PKV zu GKV wurde die clearing solutions GmbH mehrfach ausgezeichnet. Zu unseren Auszeichnungen

Häufige Fragen und Antworten

Kann ich während des Wechselprozesses Leistungen in Anspruch nehmen?

Ja, sofern die Voraussetzungen der Aufnahme geprüft sind.
Die Mitgliedschaft in der GKV beginnt ab dem im Versicherungsvertrag festgelegten Datum.

Üblicherweise ist dies:

  • Der erste Tag des Beschäftigungsverhältnisses (bei Angestellten).
  • Der Tag der Anmeldung als freiwilliges Mitglied.
  • Der Tag, an dem die Versicherungspflicht erfüllt ist (z. B. nach Ende der PKV-Mitgliedschaft).

Elektronische Gesundheitskarte (eGK):

  • Sobald die Aufnahme von der GKV erfolgt ist, erhält das Mitglied eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), mit der man sich bei Ärzten und anderen Leistungserbringern ausweisen kann.
  • Eine Behandlung kann auch ohne Gesundheitskarte erfolgen, wenn die Mitgliedschaft nachgewiesen werden kann (z. B. durch eine Versicherungsbescheinigung).

Rückwirkende Leistungen:

  • Wenn die Mitgliedschaft rückwirkend beginnt (z. B. durch verspätete Anmeldung), können auch Behandlungen im rückwirkenden Zeitraum übernommen werden.

Was passiert mit laufenden Behandlungen beim Wechsel?

Mit Beginn der Mitgliedschaft bei der GKV muss der behandelte Arzt darüber informiert werden, dass sich die Kasse geändert hat.

Was passiert mit mitversicherten Familienangehörigen?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine kostenlose Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Jedes Familienmitglied, einschließlich Kinder, muss in der PKV einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen und individuelle Beiträge zahlen.

Die Beiträge für Kinder in der PKV sind in der Regel niedriger als die für Erwachsene, da für sie keine Altersrückstellungen gebildet werden und sie oft ein geringeres Krankheitsrisiko aufweisen. Dennoch fallen für jedes versicherte Kind separate Kosten an.

Kann ich nach dem Wechsel zur GKV wieder in die PKV zurückkehren?

Ja, mit einer Anwartschaftsversicherung.
Eine Anwartschaftsversicherung kann den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurück in die private Krankenversicherung (PKV) absichern. Sie wird häufig genutzt, um den PKV-Status für einen späteren Wiedereintritt aufrechtzuerhalten. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

Kleine Anwartschaft:

  • Vorteile: Der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Einrichtung der Anwartschaft bleibt erhalten. Bei Rückkehr in die PKV erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung, und es gibt keine Risikozuschläge wegen später eingetretener Krankheiten.
  • Beiträge: Geringere Kosten, da lediglich der Gesundheitszustand „eingefroren“ wird.

Große Anwartschaft:

  • Zusätzlich zum Gesundheitszustand werden auch Altersrückstellungen weitergeführt. Das bedeutet, dass bei einer späteren Rückkehr in die PKV die Beiträge auf Basis des ursprünglichen Eintrittsalters berechnet werden.

Beiträge: Höher als bei der kleinen Anwartschaft, da auch Altersrückstellungen gebildet werden.

Ist der Beitrag in der GKV immer günstiger als in der PKV?

Ob die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stets günstiger sind als in der privaten Krankenversicherung (PKV), hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Einkommen und Beitragsberechnung: In der GKV bemisst sich der Beitrag prozentual am Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Gutverdiener kann dies zu höheren Beiträgen führen. In der PKV hingegen orientiert sich der Beitrag an individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Junge und gesunde Personen können daher in der PKV zunächst geringere Beiträge zahlen. Bei Rentnern ist der Beiträge in über 90 Prozent der Fälle günstiger.

Werden die Wartezeiten aus der PKV angerechnet?

Nein, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es keine formalen Wartezeiten, wie sie in der privaten Krankenversicherung (PKV) häufig festgelegt sind. Aus diesem Grunde wäre eine Anrechnung der Wartezeit auch sinnlos.

Wie kann man nach einem Auslandsaufenthalt wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eintreten?

Bei Rückkehr nach Deutschland besteht wieder Krankenversicherungspflicht, und die Wiederaufnahme in die GKV ist in der Regel möglich, wenn man z.B. eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt oder vorher GKV-versichert war, wobei eine Anmeldung innerhalb von drei Monaten wichtig ist, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Wie werden bereits gezahlte PKV-Beiträge behandelt?

Diese werden von uns zurückgefordert. Die außerordentliche Kündigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist bei einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – unabhängig von einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer – grundsätzlich mit einer Frist von 3 Monaten rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht möglich. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist (§ 205 Abs. 2 VVG bzw. § 13 AVB MB/KK 2009).

Wie wirkt sich eine Elternzeit auf den Wechsel aus?

Ein Wechsel von der PKV zur GKV vor oder während der Elternzeit kann erhebliche Vorteile bringen, insbesondere durch die Beitragsfreiheit in der GKV während der Elternzeit. Kinder können kostenlos familienversichert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit

Bei Arbeitslosigkeit bleibt die Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten. Es hängt von Ihrer individuellen Situation ab, wie Ihre Beiträge gedeckt werden. Die wichtigsten Szenarien und Regelungen sind:

Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I):

  • Automatische Versicherung: Während Sie Arbeitslosengeld I beziehen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur GKV. Sie bleiben gesetzlich krankenversichert, ohne dass Sie selbst Beiträge zahlen müssen.
  • Leistungsträger: Ihre Krankenkasse erhält die Beiträge direkt von der Bundesagentur für Arbeit.
  • Versicherungsumfang: Der Leistungsumfang bleibt unverändert, einschließlich Arztbesuche, Medikamente und Vorsorgeleistungen.

Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II, „Hartz IV“):

  • Pflichtversicherung in der GKV: Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, sind Sie ebenfalls in der GKV versichert.
  • Beitragsträger: Die Beiträge übernimmt das Jobcenter.
  • Optionen für bisher privat Versicherte: Falls Sie zuvor privat versichert waren, können Sie in die GKV wechseln, wenn Sie ALG II beziehen, da dies eine Pflichtversicherung auslöst. Andernfalls zahlt das Jobcenter nur einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung.

Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG):

  • Wenn Sie keine staatlichen Leistungen beziehen und arbeitslos sind, müssen Sie sich in der GKV freiwillig weiterversichern, um Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Beitragsberechnung:

  • Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen, mindestens jedoch nach einem fiktiven Mindesteinkommen (derzeit ca. 1.248,33 Euro/Monat im Jahr 2025).
  • Der Mindestbeitrag liegt bei etwa 190–200 Euro/Monat inklusive Pflegeversicherung.
  • Familienversicherung: Wenn Sie keinen Anspruch auf ALG haben und Ihr Einkommen gering ist, können Sie sich möglicherweise über ein Familienmitglied beitragsfrei mitversichern (z. B. bei Ehepartnern).

Was gilt bei Auslandsaufenthalten?

Hier gibt es im Moment keine rechtssichere Lösung und wird im Moment im Bundestag verhandelt.

Angestellte: Wie werden Boni und variable Gehaltsbestandteile berücksichtigt?

Laufende variable Bezüge:

  • Variable Bezüge, die regelmäßig (zB. monatlich oder quartalsweise) gezahlt werden, fließen direkt in die monatliche Beitragsberechnung ein.

Einmalzahlungen:

  • Einmalzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld werden dem Monat zugeordnet, in dem sie gezahlt werden.
  • Sie erhöhen in diesem Monat das beitragspflichtige Einkommen.

Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze:

  • Wenn durch eine Einmalzahlung das Einkommen die monatliche Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, wird nur der Teil des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Verteilung von Einmalzahlungen (Sonderregelung):

  • In einigen Fällen können Einmalzahlungen, die eine erhebliche Erhöhung des Einkommens in einem Monat bewirken, auf das gesamte Kalenderjahr verteilt werden. Dies geschieht automatisch und soll sicherstellen, dass der Beitrag korrekt berechnet wird.

    Fazit:
    Variable Bezüge wie Boni und Prämien werden in die Beitragsberechnung der GKV einbezogen, sofern sie sozialversicherungspflichtig sind. Allerdings gelten hier die Regeln der Beitragsbemessungsgrenze, sodass Einkommen darüber hinaus nicht beitragspflichtig ist. Einmalzahlungen werden dem Monat der Auszahlung zugerechnet, können aber auf das Jahr verteilt werden, um die Beitragsberechnung fair zu gestalten.